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Wurde mein Drainagerohr korrekt verlegt

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Hallo zusammen,

bei mir wurde letzte Woche das Drainagerohr verlegt. Im Gespräch mit einem Bekannten bin ich dann am Wochenende draufgekommen, dass das evtl. etwas nicht ganz fachmännisch gemacht worden ist.

Die Bauarbeiter haben das schwarze Drainagerohr in das Vlies eingewickelt (teilweise mehrfach rundherum) und dann das Rohr mit diesem speziellen Kies bedeckt. Der Kies wurde dann mit Aushubmaterial überdeckt. Mein Bekannter hat gemeint, dass das nicht korrekt war. Man hätte anscheinend das Rohr nicht einwickeln dürfen, sondern hätte das Vlies auslegen und die Kiesschicht darin einpacken sollen. Stimmt das? M.E. kann das nicht den grossen Unterschied machen. Ob das Vlies nun vor der Kiesschicht filtert oder vor dem Rohr erfüllt doch den gleichen Zweck - es kommt kein Feinstoff in das Rohr, der es verstopfen könnte.

Was meint ihr, ist das ein Problem so wie das bei mir gelöst wurde? Eigentlich hatte ich bis hierher volles Vertrauen zu meinem Tiefbauer, da dieser sehr Erfahren und lange im Geschäft ist. Nun bin ich etwas verunsichert, ob das schon korrekt gemacht wurde.

Besten Dank für euer Feedback!

Gruss
novy

Kaminofen und das Windproblem

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Guten Abend,

erst mal ein Danke an alle Beteiligten für das sehr informative Forum.

Folgendes Problem habe ich mit meinem Kaminofen. Bei strengem Nordwind drückt es mir den Kaminofen auch bei voriger normaler Flamme einfach aus. Die Folge war am gestrigen Tag eine voll gequalmtes Wohnzimmer. Wir hatten im letzten Jahr auch ab und an mal ein Problem mit dem Ofen, aber noch nie so stark.

Der Schornstein befindet sich direkt an der Nordseite (relativ freie Anströmung). Er wurde nicht von uns installiert sondern von den Vorbesitzern (Der Bau wurde wohl abgenommen aber so nicht empfohlen).

Die Frage ist jetzt halt was tun ?
- Verlängern um 1m geringer Aufwand (kann das reichen)
- Verlängern um 2m höherer Aufwand
- Schornstein neu überdenken / Abbauen / Neubauen ...

Ich habe von der ganzen Materie 0,0 Ahnung konnte mich jetzt nur belesen. Die Abstände laut Vorschrift passen wohl.
Aber ich möchte den Ofen im jetzigen Zustand eigentlich gar nicht mehr betreiben.

Tja ich wäre für Meinungen dankbar, den Fachmann vor Ort habe ich schon bestellt.

Euer Strandgut

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Beschichtete Spanplatten auf dem Dachboden

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Guten Abend,

wir haben ein EH bauen lassen, welches eine Stahlbetondecke und ein Kaltdach hat. Auf dem Dachboden wurder eine Folie über die Stahlbetondecke gelegt und anschließend mit ca. 40cm Styropor gedämmt.

Da das Styropor ist nicht ganz trittfest ist, überlege ich den Boden mit 2,5cm starken beschiteten Spanplatten auszulegen. Diese könnte ich ohne zusätzliche Kosten bekommen, da bei uns in der Nähe Lagerräume aufgelöst werden.

Dürfte ich beschiteten Spanplatten legen, ohne das dadurch Probleme entstehen?

Oder sollte ich da etwas beachten?

Reaktion von Bitumen und Styropor

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Es soll wohl gelegentlich zu einer Reaktion zwischen Bitumen und Styropor im Fußbodenaufbau kommen. Dabei soll ein Mörtelgeruch entstehen. Weiß jemand etwas darüber?

Kellersanierung etwas teurer als gedacht

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Hallo,

ich würde gerne mal einige Meinungen lesen zu einem Thema, von dem ich wenig Ahnung habe.

Der Keller des knapp 80 Jahre alten Hauses ist feucht, das soll sich, soweit möglich, ändern. Ihm wurde eine „Kellersanierung mit Feuchtesperre innen“ gegönnt, also eine Feuchtesanierung von Innen- und Außenwänden sowie eine Feuchtesperre für den Kellerboden, soweit der aus Ziegelsteinen bestand.

Der Chef des letztlich beauftragten Unternehmens war da, hat angeschaut und mit elektronischer Hilfe ausgemessen. Sein Kostenvoranschlag belief sich auf rund 43.000,00 € einschl. Mehrwertsteuer. Dabei sagte er, es werde eher etwas weniger werden, weil er eine Wand voll mitgemessen hat, bei der wohl nur teilweise Bedarf bestehen wird.

Die Wände wurden mit Alkohol zur Desinfektion eingesprüht, alter Kalkzementputz und Farbe abgeschlagen, -gefräst, -gebürstet, Löcher gebohrt, Horizontalsperre injiziert, grundiert, verputzt (1,5 Zentimeter Sperrputz), grundiert und neu gestrichen. Der Boden wurde abgefräst, grundiert, Randfugen elastisch abgedichtet und mit 1,5 bis 2 Zentimeter Sperrestrich versehen.

Die Arbeiten begannen am 20. Juli und sollten „wohl in den August rein“ gehen. Am Montag ging es immer ganz gut los mit drei oder sogar vier Leuten auf der Baustelle, im Lauf der Woche ließ es jeweils deutlich nach. Andere Baustellen, Mitarbeiter, die nur in Teilzeit tätig sind und in der Jahreszeit natürlich auch Urlaub.

Zum Auftakt wurden 22.000,00 € gefordert und bezahlt. Anfang August wurden weitere 12.000,00 € gefordert und ein Ende der Arbeiten war noch nicht absehbar. Da habe ich mal gefragt, wohin das mit den Kosten wohl gehen wird und bekam zur Auskunft, dass man in dem kalkulierten Rahmen bleiben wird. Auch dieser Betrag wurde bezahlt.

Die Arbeiten gingen letztlich bis in den September rein und im November kam nun die Rechnung. Rund 58.000,00 € möchte der Handwerker haben. Es wurden zunächst weitere 10.000 € (insgesamt also jetzt 44.000 €) bezahlt. 2.700 € zusätzliche Kosten sind bedingt durch Arbeiten, die erst später veranlasst wurden, wie z.B. auch gleich noch neue Fenster einbauen - Kein Problem. Für die Arbeiten am Boden ergibt sich eine minimale Kostensteigerung um rund 100,00 €.

Bei den Wänden gibt es zwei Problempunkte. Zum einen waren die bearbeiteten Flächen mehrheitlich größer als ursprünglich kalkuliert. Dies führt zu einer Kostensteigerung um 6.300 € (18,6 % dessen, was zunächst für die Wände angenommen wurde). Dazu sagte der Handwerker bei der Endabnahme „da etwas mehr, dort etwas mehr, es läppert sich, man kann ja vorher nicht reinschauen“ - Einerseits nachvollziehbar, dass es dieses Problem gibt, andererseits doch ein ordentlicher Batzen Geld.

Zweitens hieß es im Angebot jeweils, "bei Bedarf" grundieren mit Mineralputzgrundierung, Zwischen- und Schlussbeschichtung mit Kalkfarbe. Beträge waren hier jeweils nicht eingesetzt. Diese Arbeiten wurden durchgeführt und werden mit 5.800,00 € abgerechnet.

Da ist nun die Frage, ob überhaupt, ob vom Chef oder vom Vorarbeiter und wenn ja, in welcher Weise das mal angesprochen wurde, ob dies gemacht werden soll. Jedenfalls hat sich der Chef nie hingestellt und gesagt, "es geht hier um eine Fläche von 270 Quadratmetern und 5-6.000 €, die nicht im Angebot enthalten sind. Sollen diese Arbeiten durchgeführt werden?" Es wäre auch denkbar gewesen, selbst zu streichen. Andererseits stand ich nicht mit dem Angebot im Keller, habe geguckt, was gemacht wird, abgehakt und gefragt, was als nächstes gemacht werden soll.

Ich habe, wie schon geschrieben, wenig Ahnung, will niemand übers Ohr hauen, aber auch nicht übers Ohr gehauen werden. Welches Verhalten ist angemessen?

Soweit schon mal besten Dank.

Dämmung Betondecke

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Servus,

es geht um die Dämmung einer Beton-Fertigdecke meines Büros welches innerhalb einer gedämmten Lagerhalle steht.
Auf der begehbaren Betondecke liegen OSB Platten auf dem nackten Beton, da es günstig und begehbar/trittfest sein soll, suche ich eine nicht brennbare Lösung. (EPS, XPS) scheidet wohl aus.

Gibt es trittfeste Dämmwolle? Plane, die Dämmung auszulegen und anschließend OSB wieder drauf, lt. Rechner ist es ok, da die Betondecke keine nennenswerte Feuchtigkeit durchlässt, sonst würden ja auch alle Dämm- Fassaden schimmeln.
Dämmdstärke sollte so 100mm betragen, irgendwas unter 0,4W/(K*m²)

Bin gespannt auf eure Lösungen, vielen Dank im.Voraus.

Vertikalabdichtung trotz Horizontalsperre

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Hallo zusammen, ich brauche euren Rat.

Werde nun ein Ziegelmassivhaus aus dem Jahr 1936 sanieren (Streifenfundament).
Das Haus wurde in Hanglage aufgebaut. Wir haben schon im EG in den Innenräumen 50cm ausgegraben, werden es dämmen und gegen Feuchtigkeit isolieren.
Das Haus besitzt 2 Horizontale Absperrungen gegen aufsteigende Feuchtigkeit.
Wir werden im Frühjahr die Fassade neu machen und die Frage ist nun:
Ist es notwendig die hangseitige Mauer,also bis zum Fundament, mit Bitumenbahn vertikal abzudichten?
Habe schon einige Fachleute gefragt und da teilen sich die Meinungen.

Brauche eure Meinung
LG

Sonderkündigung Falsch Angabe Archutektenkosten

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Hallo zusammen,

ein Architekt hat jemand bereits mehrfach Kostenschätzung gegeben. Bei der neuesten Schätzung ist das Architekten Honorar stark gestiegen obwohl die Bausumme nur wenig gestiegen ist.
Nach nachträglichen Recherchen scheinen die alten Kosten der alten Schätzungen zu niedrig gewesen zu sein.

Besteht für diesen jemand ein Kündigungsrecht, da bei dem neuen Honorar kein Architektenvertrag zu Stande gekommen wäre.

Es wurde ein Architekten Vertrag nach HOAI vereinbart.

Vielen Dank
stabilo

Rücklagen bilden oder doch lieber Sondertilgen?

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Hallo zusammen,

ich habe mir ein Neubau-Reihenhaus BJ 2015 im Passivhausstandard zugelegt.
Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich zukünftig für eine Rücklage sparen soll, oder doch lieber das angesparte Geld in eine Sondertilgung stecke.

Eckdaten zum haus:
-147m² Wohnfläche, 45m² ausgebauter Keller
- Pultdach mit ca 1m Betondecke - Da Passivhaus
- geheizt wird mit Fernwärme

Mit welchen größeren Investitionen kann ich denn in den nächsten 5-10 Jahren rechnen? Eine Dacherneuerung dürfte ja bei der Betondecke nicht so schnell in Frage kommen.

Wie würdet ihr entscheiden?

Einfärben von Ausgleichsmasse

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Hallo zusammen....
Ich habe im Keller einen kleinen Raum (ca 4qm) den ich mit Ausgleichsmasse ausgiessen möchte (ca 8mm)
Da nicht gefliesst wird, und das Grau auch nicht so schick ist,kam die Idee auf es direkt einzufärben.
Ist soetwas möglich? Und was nimmt man dann dafür?
Hat es Auswirkung auf die Festigkeit,und Wasserzugabe?

Vielleicht hat es es ja hier schon jemand gemacht und kann berichten.
Würde mich freuen.

Einen schönen Tag noch.


Anno

Neubau Lagerhalle mit Garage (Betriebserweiterung) Nichtzulässig?!

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Salut,

ich hab da mal wieder eine Frage:

Es geht um die "Erweiterung" einer Tischlerei in NDS. Das Bauamt spricht von Erweiterung, es soll eine vorhandene Lagerhalle neu erbaut werden und in dem Zug um 2m verlängert. Nun steht dieses Gebäude an der Grenze und wird so nicht genehmigt, wegen fehlendem Grenzabstand. Das Grundstück liegt in einem Mischgebiet und eigentlich will der zuständige Sachbearbeiter die Tischlerei da ganz weg haben, hat aber momentan noch keine Handhabe dagegen.

Nun meine Frage: Es ist so, das der Nachbar schon mit seinem Nebengebäude (Garage) teilweise auf meinem Grundstück steht. Das ist auch nicht das was mich stört. Nun ist es möglich um den Grenzabstand zu umgehen, eine max. 3m Hohe Garage ((was ja laut NBauO und BauNVO) zulässig ist im Grenzbereich) direkt an die Garage des Nachbarn dran setze und nach 3m Garage direkt meine geplante Lagerhalle ansetze?

Geplant war eine Halle 14,44m x 12,61m mit einem Dachüberstand von 2m 5m Traufhöhe und 6,29m Firsthöhe. Wenn ich jetzt also die Halle auf 11,44m kürze bleiben mir die 3m Grenzabstand über. Dort könnte ich doch jetzt eine Garage erbauen mit 3 x 9m (die 9m sind die zulässige Länge je Grundstücksgrenze.) und einer max. Höhe von 3m.

Richtig? Oder verzettel ich mich da gerade?

Oder gibt es noch weitere Ideen damit meine eigentlich geplante Halle zulässig wird? Der Nachbar sollte kein Problem darstellen.

Ist mein Estrichaufbau so in Ordnung (EPS+XPS+ist_wurscht_egal)?

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Hallo, ich habe vor, mir in den nächsten Wochen Trockenestrich im Wohnbereich zu verlegen. Ich habe Heizungsrohre auf dem Boden liegen, die an einigen Stellen bis zu 6cm hoch herausstehen. Daher muss mein Aufbau diese Höhe etwa haben. Ich habe nun folgende Idee:

1. Schicht: 40mm XPS wegen besseren Dämmwerten als EPS
2. Schicht: 15mm EPS (lt. Datenblatt für Verkehrslasten: 4,0kN/m2)
3. Schicht: 20mm ist_wurscht_egal Estrich Elemente

Ich habe die Materialien auch schon zuhause, kann also von der Kombination nur bedingt abweichen. Die Frage ist nun: in welcher Reihenfolge lege ich am besten aus? Ich wollte eigentlich in der o.g. Reihenfolge auslegen. Würde es mir vorteile bringen, den EPS ganz nach unten zu legen, z. B. in Punkto Trittschall?

Warten auf Sicherheitsleistung § 632a Abs. 3 BGB

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Guten Tag Zusammen,

eine kurze Frage in die Runde:
Wir haben einen BU mit der Erstellung eines RH beauftragt. Im Werkvertrag gibt es keine Angaben zur Sicherheitsleistung (§ 632a Abs. 3 BGB). Das ist ja für uns nicht dramatisch, da ein Anspruch darauf sowieso besteht.

Nach einigem hin und her ("Das habe ich noch ausgestellt"..."Das wollte sonst noch keiner haben"...) und der Einigung, dass eine Bürgschaft gestellt wird, warte ich - nach Bezahlung der Abschlagsrechnung - seit 6 Wochen darauf.

Im Nachhinein gesehen hätte ich natürlich die 5 % einbehalten sollen bis die Bürgschaft gestellt ist. Dann wäre die Sache sicherlich längst erledigt.



Wie sollte nun das weitere Vorgehen sein?
- 10 tägige Frist setzen und wenn die Bürgschaft bis dahin nicht da ist, die 5% zurückfordern (ggf zzgl. Zinsen)?

- die große Keule wäre (habe ich die entsprechenden Urteile richtig verstanden?): Zahlungsplan ist ungültig da kein Hinweis auf Sicherheitsleistung enthalten ist. Zahlung erst bei Abnahme. Die möchte ich aber nicht auspacken, ich muss ja noch einige Montage mit der Firma zusammenarbeiten.

- die ganz große Keule wäre (habe ich auch hier die entsprechenden Urteile richtig verstanden?): Vertrag unwirksam, Rücktritt vom Vertrag, BU trägt alle entstandenen Kosten.


Grüße,
Tobias

Auf was bei Auswahl des Bauüberwachers achten?

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Hallo Zusammen,

Was macht einen guten Bauüberwacher aus? Mir fallen ein:

- Haftpflichtversicherung vorhanden
- neben der Gutachtertätigkeit auch als Planer tätig


Sonst noch Punkte, die beachtet werden sollten?

Grüße
Tobias

DIY Bastelfrage - Spanplatte Sofa verstärken

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Ich hab eine wirklich DIY Frage - aber vielleicht kann jemand es beantworten, obwohl es nicht direkt mit Hausbau zu tun hat....

Schlafsofa (eher billige Art) hat eine Spanplatte (darüber Polster etc) als Sitzfläche. Die Spanplatte ist von unten zugänglich.

Kann man die Platte verstärken:
a) mit vollflächigem Aufkleben einer dünnen MDF oder ähnliches Platte. Oder vielleicht zwei ?
b) mit Stahlbändern oder anderen "Streifen"
c) ??

Danke.

Raucherunterstand, welche Größe für 10 Personen

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mal eine fachliche Frage:

gibt es normative Regelungen zur notwendigen Größe von Raucherunterständen an Bürogebäuden?

wenn ja: bitte diesbezügliche Hilfe für 10 Raucher

Zentrale KWL mit WRG nach EnEv2009 / 2014 erforderlich?

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Hallo Allerseits,

ich habe von meinem Bauträger heute unerwartet eine Angebot für denn Upgrade von einer einer fachen Abluftanlage zu einer Zentralen KWL mit WRG bekommen.

Der Preis läge bei 8000€ aber wenn ich mich bis nächster Woche dafür entscheide würde, geben Sie nochmal 40% Preisnachlass. Es wird in dem Angebot behauptet, dass es nach der EnEv 2014 eine erforderliche Maßnahme ist, welche umgesetzt werden MUSS. Der Werksvertrag beziehte sich noch auf die EnEv 2009 und der Absatz zur Lüftungsanlage ist sehr allgemein gehalten ohne Angaben auf das System.


Haustyp: Stadtvilla als KFW 70
Baustand: Zu und Abluftrohre sind bereits vor 3 Wochen verbaut. Die Geräte/Steuerungen folgen kommende Woche.

Die ganze Sache kommt mir spanisch vor. Im Netz habe ich wiedersprüchliche Informationen zu dem Thema gefunden.
Weiß jemand, ob die WRG wirklich erforderlich ist? Gab es zu diesem Thema eine Änderung von der EnEv 2009 zur 2014?

Frage zu Stromanschluss

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Hallo,

ich bin neu hier im Forum und habe mich eigentlich nur angemeldet, damit mir hier hoffentlich jemand die
folgende Frage beantworten kann. In meiner Küche befindet sich ein Stromanschluss der bisher mit einer Plastikabdeckung bedeckt war dieser sieht so aus:

Name:  IMG_0001.jpg
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Größe:  65.6 KB

Ich hoffe das mit dem Bild hat geklappt. Kann mir jemand was dazu sagen und ob ich den Anschluss einfach gegen eine Steckdose austauschen kann. Das sieht so aus als könnte man dort Geräte ohne Stecker anschließen.

Danke für die Hilfe.
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Dachboden - Laminat verlegen

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Hallo zusammen,

ich wohne jetzt 1 Jahr in einem KfW 70 Neubau und habe dort, nach Anweisung der Baufirma in diesem Herbst die OSB Platten auf dem Dachboden verlegt.

Ich möchte dort allerdings einen sauberen, glatten Untergrund haben und daher laminat (ganz billiges) verlegen.

Zwischen OG und Dachboden ist eine Dampfbremse mit SD Wert sd > 100 m sowie Dämmwolle.
Darüber liegen nun die OSB Platten.

1. kann ich dort nun einfach das laminat drauf verlegen, oder sollte ich evtl. zwischen OSB Platten und Laminat eine 2. Dampfbremsfolie verlegen (https://www.tedox.de/catalog/product...#product-infos)

Kenne mich da leider garnicht aus.

2. Das Dach selbst möchte ich ebenfalls noch diesen Winter dämmen. Macht es Sinn, bzgl. der Temperaturen erst zu dämmen und dann das Laminat zu verlegen, oder is das vollkommen egal?



edit: 3. wie bereits gesagt liegt zwischen OG und Dachboden die 100er Dampfbremse. WEnn ich nun mein DAch mit Dämmwolle dämme, muss dann dort eine weitere DAmpfbremse? Wenn ja, mit welchem SD WerT?
Gruß und vielen Dank

Diffusionsoffenheit im Fertigbau

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Mein Fertighaus (Bj. 1993) ist an allen vier unteren Ecken 5 mm offen. Das heißt, dass an den Ecken die unteren Balken der Wände etwas Abstand zueinander haben. Da kommt Luft hindurch. Von außen durch die Lüftung der Klinkerwand dann nach innen durch die Wand in die Fußbodenkonstruktion. Lediglich die Scheuerleiste verhindert einen erheblichen Luftverkehr zwischen Außenluft und Innraum.

Ist das vom Hersteller so gewollt? Vielleicht ein Zwangslüftung des Fußbodenkonstruktion?

Ich will bald sanieren und frage mich, wie ich damit umgehen soll. Soll ich die Schlitze lassen?
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