Nachdem unser BL und selbst der Estrichleger meinten, das Bewegungsfugen eigentlichen nicht nötig sind und ich mir das nochmal ùberlegen soll, ich aber vom Sinn eher für diese Fugen bin, wollte ich nochmal wegen der Absicherung gegen Hohenversatz nachfragen. Das hatte er da nämlich gesagt, das durch die Bewegungsfugen dort später die Höhe sich verändern könnte.
Bewegungsfugen werden jetzt an allen Türdurchgängen und in Zimmern durchgeführt wo die Felder 'gedrungen' sind (L-Form Wohnzimmer)
Ich habe nur Hinweise auf das BEB Merkblatt "Hinweise für Fugen In Estrichen" gefunden, wo anscheinend bei Bewegungsfugen eine Art ummantelter Dübel genommen werden soll. Ist dies korrekt? in der DIN 18560 steht nur ein Hinweis "gegenenfalls gegen Hohenversatz zu sichern"
Was meint ihr denn dazu.
Ich habe dies so dem BL und Estrichleger geschrieben, das dies ja anscheinend so für eine fachgerechte Erstellung von Bewegungsfugen notwendig ist.
Liege ich da falsch?
Gruß
Bewegungsfugen werden jetzt an allen Türdurchgängen und in Zimmern durchgeführt wo die Felder 'gedrungen' sind (L-Form Wohnzimmer)
Ich habe nur Hinweise auf das BEB Merkblatt "Hinweise für Fugen In Estrichen" gefunden, wo anscheinend bei Bewegungsfugen eine Art ummantelter Dübel genommen werden soll. Ist dies korrekt? in der DIN 18560 steht nur ein Hinweis "gegenenfalls gegen Hohenversatz zu sichern"
Was meint ihr denn dazu.
Ich habe dies so dem BL und Estrichleger geschrieben, das dies ja anscheinend so für eine fachgerechte Erstellung von Bewegungsfugen notwendig ist.
Liege ich da falsch?
Gruß