Hi,
um die Übersichtlichkeit meines anderen Beitrages nicht zu sehr einzuschränken, möchte ich sehr gerne noch eine zweite Frage stellen.
In der LBO LSA steht, dass auf einem Grundstück lediglich auf einer Gesamtlänge von 15 m die "priviligierte Anlagen" auf der Grenzbebauung errichtet werden dürfen. Kann ich davon abweichen, wenn ich das Einverständnis des/der Nachbarn habe?
Beste Grüße, Micha
um die Übersichtlichkeit meines anderen Beitrages nicht zu sehr einzuschränken, möchte ich sehr gerne noch eine zweite Frage stellen.
In der LBO LSA steht, dass auf einem Grundstück lediglich auf einer Gesamtlänge von 15 m die "priviligierte Anlagen" auf der Grenzbebauung errichtet werden dürfen. Kann ich davon abweichen, wenn ich das Einverständnis des/der Nachbarn habe?
Beste Grüße, Micha