Hallo liebe Bauexperten,
gestern habe ich von meiner Stadt einen Vorauszahlungsbescheid für die Anliegerbeiträge nach § 133 BauGB erhalten.
Der Endausbau der Straße (oberste Deckschicht, Bürgersteige und Randsteine) fehlt zwar noch, aber der bisherige Zustand der Erschließung mit Baustraße, Beleuchtung etc. soll abgerechnet werden.
Der Bescheid enthält recht knapp die Feststellung, dass für meinen Straßenzug ca. 119.000 Kosten enstanden sind, die zu 90 % auf die Anlieger entsprechend der Grundstücksgröße aufzuteilen sind. Auf mich entfallen rd. 5.500 . Der Verteilungsschlüssel entspricht der städtischen Satzung.
Meine Frage ist:
Ist es üblich/nötig/sinnvoll die rechnerische Ermittlung der Gesamtkosten und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften durch die Stadt nachzuprüfen oder kann man in 99 % der Fälle davon ausgehen, dass dies zutreffend von der Kommune ermittelt wurde?
Da der Bescheid dazu keine Angaben macht und nur die Gesamtsumme nennt, müsste ich im Widerspruchsverfahren um Offenlegung der Berechnungsgrundlagen bitten. Für eine qualifizierte Prüfung wäre sicherlich externer Sachverstand nötig, den man ggf. mit den Nachbarn teilen könnte. Ist das lohnenswert und üblich?
Über hilfreiche Tipps/eigene Erfahrungen würde ich mich freuen.
MfG
Jochen
gestern habe ich von meiner Stadt einen Vorauszahlungsbescheid für die Anliegerbeiträge nach § 133 BauGB erhalten.
Der Endausbau der Straße (oberste Deckschicht, Bürgersteige und Randsteine) fehlt zwar noch, aber der bisherige Zustand der Erschließung mit Baustraße, Beleuchtung etc. soll abgerechnet werden.
Der Bescheid enthält recht knapp die Feststellung, dass für meinen Straßenzug ca. 119.000 Kosten enstanden sind, die zu 90 % auf die Anlieger entsprechend der Grundstücksgröße aufzuteilen sind. Auf mich entfallen rd. 5.500 . Der Verteilungsschlüssel entspricht der städtischen Satzung.
Meine Frage ist:
Ist es üblich/nötig/sinnvoll die rechnerische Ermittlung der Gesamtkosten und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften durch die Stadt nachzuprüfen oder kann man in 99 % der Fälle davon ausgehen, dass dies zutreffend von der Kommune ermittelt wurde?
Da der Bescheid dazu keine Angaben macht und nur die Gesamtsumme nennt, müsste ich im Widerspruchsverfahren um Offenlegung der Berechnungsgrundlagen bitten. Für eine qualifizierte Prüfung wäre sicherlich externer Sachverstand nötig, den man ggf. mit den Nachbarn teilen könnte. Ist das lohnenswert und üblich?
Über hilfreiche Tipps/eigene Erfahrungen würde ich mich freuen.
MfG
Jochen