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Teilabnahme nach BGB möglich?

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Hallo zusammen,

unser Bauträger möchte am Freitag für unseren Neubau eine Teilabnahme für alle "Oberflächen" machen
in unserem Vertrag nach BGB ist dies aber nicht geregelt - darf er das trotzdem?

noch ein paar Fakten:

- Kalkputz noch feucht
- Fenster abgeklebt da Außenputz gemacht wird - kann nicht geputz werden um zu sehen obs Kratzer gibt
- Rolladen bzw. Jalousinen noch nicht drin
- Handwerker haben alle noch einen Schlüssel d.h. könnten noch jede Menge Macken machen
- Estrichtrocknungsprogramm läuft im Moment noch bis Samstag - kann doch bis dahin keinen Estrich abnehmen??

Eigenleistung von uns sind Trockenbau + Maler und Bodenbeläge..

Was meint ihr dazu? Bausachverständiger dazuholen? Bauträger besteht auf den Termin

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