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Grenz- und Abstandsflächen

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Hallo zusammen,

wir -hier in Hessen- haben hier die HBO (Die Hessische Bauordnung)

die sagt zu den angrenzenden Grundstücken bei Bau folgendes:

"Die Länge der Grenzbebauung darf bei den Anlagen nach Satz 1 Nr. 1 bis 5 insgesamt 15 m nicht überschreiten; Dachüberstände sind einzurechnen. 3 Bei den Anlagen nach Satz 1 Nr. 1 bis 4 darf die grenzseitige mittlere Wandhöhe über der Geländeoberfläche nicht höher als 3 m und die Fläche dieser Wände an jeder Nachbargrenze insgesamt nicht größer als 25 m2 sein."

Was passiert oder kann passieren, wenn die Wandfläche die 25qm etwas -b.B 0,9-1,0 qm- übersteigt. Sprich, wenn die Fläche bei rund 26 qm liegt.

Kann der Nachbar die Garage, was mit Fahradabstellraum erweitert ist "kürzen" lassen.

Gruß aus Hessen

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