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GFZ Berechnung nach BauNVO 1962

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Hallo,
in der BauNVO von 1962 heißt es, dass im Dachgeschoss die Flächen für Aufenthaltsräume einschließlich der zu ihnen führenden Treppenräumen und einschließlich der Umfassungswände mitzurechnen sind.
Verstehe ich das richtig, das heisst für mich, dass wenn man im Dach einen kleinen Drempel hat, die GRZ mal 2 genommen werden muss um die GFZ zu berechen?!
Oder zählt die Fläche ab einer bestimmten Höhe der Räume?

Danke im voraus!

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