Hallo,
ich habe folgende Frage zur Förderung einer KWL:
Aufgrund einer Haushaltssperre, wurde der Antrag auf Förderung meiner KWL erst Anfang November genehmigt. Laut Bedingungen darf mit der Maßnahme aber erst dann begonnen werden, nachdem der Antrag genehmigt wurde (mit Außnahme von vorbereitenden Maßnahmen wie Leerrohre verlegen, etc.). Ich habe dem Installationsunternehmen bereist einen Auftrag für die Gesamtinstallation (Sanitär, Heizung, Lüftung) unterschrieben, jedoch die Bestellung und Installation des Lüftungsgerätes sofort storniert nachdem ich von der Förderung erfahren hatte. Hersteller und Typ des Gerätes waren in dem Auftrag auch nicht aufgeführt. Vor der Bewilligung des Antrages wurden nur die Lüftungsschläuche zu den einzelen Räumen gelegt, da diese unter dem Estrich bzw. in der Decke verlegt werden müssen.
Nun zu meiner Frage:
Es sind folgende Unterlagen mit dem Abschuß der Maßnahme einzureichen:
- Beauftragung der Lüftungsanlage mit genauer Hersteller und Typbezeichnung
- Rechnung und Konatoauszüge
Das Problem ist nun, dass ich im Vorfeld bereits relativ hohe Abschlagrechnungen bezahlt habe, aus denen auch nicht genau hervorgeht was geleistet wurde sondern nur der Bezug auf den Auftarg in dem die Lüftungsanlage nicht explizit aufgeführt ist. Die noch zu zahlende Restsumme liegt deswegen jetzt deutlich unter dem reinen Kaufpreis des Lüftungsgerätes (ohne Installation und Justage).
Wird die Förderung unter diesen Umständen genehmigt? (Die Auswahl, Lieferung und Installlation des eigentlichen Lüftungsgerätes hat ja tatsächlich erst nach Bewilligung des Antrages stattgefunden.)
Was sollte geanu in dem Auftrag/ der Rechnung stehen?
Hat jemand bereits Erfahrungen mit der Förderung, wo gab es Probleme?
Grüße,
Felix
ich habe folgende Frage zur Förderung einer KWL:
Aufgrund einer Haushaltssperre, wurde der Antrag auf Förderung meiner KWL erst Anfang November genehmigt. Laut Bedingungen darf mit der Maßnahme aber erst dann begonnen werden, nachdem der Antrag genehmigt wurde (mit Außnahme von vorbereitenden Maßnahmen wie Leerrohre verlegen, etc.). Ich habe dem Installationsunternehmen bereist einen Auftrag für die Gesamtinstallation (Sanitär, Heizung, Lüftung) unterschrieben, jedoch die Bestellung und Installation des Lüftungsgerätes sofort storniert nachdem ich von der Förderung erfahren hatte. Hersteller und Typ des Gerätes waren in dem Auftrag auch nicht aufgeführt. Vor der Bewilligung des Antrages wurden nur die Lüftungsschläuche zu den einzelen Räumen gelegt, da diese unter dem Estrich bzw. in der Decke verlegt werden müssen.
Nun zu meiner Frage:
Es sind folgende Unterlagen mit dem Abschuß der Maßnahme einzureichen:
- Beauftragung der Lüftungsanlage mit genauer Hersteller und Typbezeichnung
- Rechnung und Konatoauszüge
Das Problem ist nun, dass ich im Vorfeld bereits relativ hohe Abschlagrechnungen bezahlt habe, aus denen auch nicht genau hervorgeht was geleistet wurde sondern nur der Bezug auf den Auftarg in dem die Lüftungsanlage nicht explizit aufgeführt ist. Die noch zu zahlende Restsumme liegt deswegen jetzt deutlich unter dem reinen Kaufpreis des Lüftungsgerätes (ohne Installation und Justage).
Wird die Förderung unter diesen Umständen genehmigt? (Die Auswahl, Lieferung und Installlation des eigentlichen Lüftungsgerätes hat ja tatsächlich erst nach Bewilligung des Antrages stattgefunden.)
Was sollte geanu in dem Auftrag/ der Rechnung stehen?
Hat jemand bereits Erfahrungen mit der Förderung, wo gab es Probleme?
Grüße,
Felix