Hallo zusammen.
Wir wollen unsere Garage selbst bauen und sind derzeit am Planen der Höhe. Unser Grundstück liegt etwas höher, als das des Nachbarn, da sich dieser "eingegraben" hat. Jetzt ist die Frage, wie sich diese " Eingraben" auf die Höhe der Garage auswirkt. Insgesamt würde der Aufbau unserer Garage an der grundstücksgrenze etwa 2,70m betragen (ohne Bodenplatte). Da das Grundstück schon durch L-Steine abgestützt ist, und das Nachbargrundstück etwa 0,60m unter der Oberkante Bodenplatte liegt, würden wir dadurch die erlaubten 3m-Höhe überschreiten (2,70 + 0,60m). Ich gehe aber davon aus, dass der "Messpunkt" für die 3m-Regelung sich auf das Ursprungsgelände des Nachbargrundstücks bezieht, welches in etwa der OK unserer Bodenplatte entsprach. Sehe ich das so richtig? Dann wäre unsere Höhenplanung kein Problem....
Danke für eine Antwort. Grüße :)
Wir wollen unsere Garage selbst bauen und sind derzeit am Planen der Höhe. Unser Grundstück liegt etwas höher, als das des Nachbarn, da sich dieser "eingegraben" hat. Jetzt ist die Frage, wie sich diese " Eingraben" auf die Höhe der Garage auswirkt. Insgesamt würde der Aufbau unserer Garage an der grundstücksgrenze etwa 2,70m betragen (ohne Bodenplatte). Da das Grundstück schon durch L-Steine abgestützt ist, und das Nachbargrundstück etwa 0,60m unter der Oberkante Bodenplatte liegt, würden wir dadurch die erlaubten 3m-Höhe überschreiten (2,70 + 0,60m). Ich gehe aber davon aus, dass der "Messpunkt" für die 3m-Regelung sich auf das Ursprungsgelände des Nachbargrundstücks bezieht, welches in etwa der OK unserer Bodenplatte entsprach. Sehe ich das so richtig? Dann wäre unsere Höhenplanung kein Problem....
Danke für eine Antwort. Grüße :)